Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Geltungsbereich Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen welche die Campus am Harz GmbH im Rahmen seiner Bildungseinrichtung durchführt.

§2 Vertragspartner, Vertragsschluss(1) Der Teilnehmervertrag kommt zustande mit der Campus am Harz GmbH.
(2) Die Darstellungen der Fort- und Weiterbilungsmaßnahmen in Webauftritten, Katalogen, Broschüren, Informationsblättern etc. stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Präsentation der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen dar. Der Vertragsschluss kommt ausschließlich durch in Textform erfolgende Willenserklärung (Teilnehmervertrag) zustande.

§3 Zweck der Fort- und Weiterbildungen Der Teilnehmer soll Kenntnisse und Fertigkeiten in dem jeweiligen Bereich erwerben und damit seine beruflichen Chancen verbessern.

§4 Dauer der Maßnahme und Seminare Die Dauer der Maßnahme ist in dem jeweiligen Teilnahmevertrag des Teilnehmers ausgewiesen. Die Dauer der Seminare wird in der Kursbeschreibung sowie in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

§5 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
(1) Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, seine Zugangsvoraussetzungen für die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, zu denen er sich anmeldet, zu erfüllen und insbesondere über die Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen zu verfügen.
(2) Die Campus am Harz GmbH bietet jedem Teilnehmer/Interessenten auch vor der Anmeldung ein ausführliches Informationsgespräch über das für ihn geeignete Bildungsangebot an.
(3) Das Fehlen von Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen entbindet den Teilnehmer nicht von der Pflicht zur Zahlung der Vergütung.

§6 Leistungsumfang, Durchführung, Änderungen und Absagen
(1) Bereits begonnene Bildungsmaßnahmen können seitens des Trägers abgebrochen werden, wenn 1. deren Teilnehmerzahl infolge Ausscheidens (Ausschluss, Rücktritt, Kündigung) sich soweit reduziert, dass die weitere Durchführung der Maßnahme oder des Seminars nicht mehr vertretbar ist. Im Falle des Ausscheidens von Teilnehmern durch Rücktritt ist der Abbruch unverzüglich vorzunehmen. 2. die Durchführung der Maßnahme oder des Seminars nachweislich unwirtschaftlich ist. Im Falle solcher Absagen werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren erstattet.
(2) Den Wechsel von Lehr- bzw. Ausbildungskräften oder eine zumutbare Verlegung des Lehrgangsortes und Lehrgangstages behält sich die Campus am Harz GmbH vor und diese berechtigen nicht zu Rücktritt oder Kündigung.
(3) Die Campus am Harz GmbH behält sich vor, wegen unvorhersehbarem Ausfall von Lehrkräften sowie sonstigen nicht von der Campus am Harz GmbH zu vertretenden Störungen im Geschäftsbetrieb, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen abzusagen.

§7 Kündigung vor Kursbeginn Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Kündigung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem regulären Kursbeginn in Schriftform erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang maßgebend. Bereits geleistete Seminargebühren werden in vollem Umfang zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt oder bei Nichtteilnahme, sind vom Teilnehmer 100% der Veranstaltungsgebühren zu entrichten. Es bleibt dem Teilnehmer vorbehalten, einen Ersatzteilnehmer zu stellen; in diesem Fall entfällt die Veranstaltungsgebühr für den Zurückgetretenen. Im Falle einer Rücknahme der Förderung nach SGB III durch die Arbeitsagentur kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Hierbei entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Der Teilnehmer hat uns dies auf Verlangen nachzuweisen. Während der festen Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung nach Veranstaltungsbeginn ausgeschlossen. Dies gilt auch im Krankheitsfall, da die Krankheit eines Teilnehmers in seinen Risikobereich fällt und keinen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darstellt. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Vorschriften über den Widerruf (§ 18) bleiben von den Bestimmungen dieses § 7 unberührt.

§8 Kursbeginn Eine Verschiebung des Kurses bis zu 6 Wochen behält sich der Träger vor, innerhalb dieser Frist bleibt die Anmeldung rechtskräftig.

§9 Zahlung von Kursgebühren
(1) Die Campus am Harz GmbH gewährt den Teilnehmern die Kursgebühr nach Erhalt von Förderungen zu bezahlen. Sollten die Förderungen in den ersten 8 Wochen nach Kursbeginn noch nicht eingegangen sein, ist nach Absprache mit dem Bildungsträger ein Abschlag zu leisten.
(2) Eine Ratenzahlung ist ausnahmsweise möglich und mit der Campus am Harz GmbH zu vereinbaren.
Raten sind zum jeweils letzten Kalendertag eines jeden Monats zu bezahlen. Die Anzahl der Raten ergibt sich aus der Lehrgangsdauer in vollen Monaten und ihre Höhe folgt aus der Gesamtvergütung dividiert durch die Ratenanzahl.
(3) Gerät der Teilnehmer bei ratenweiser Zahlung mit mehr als zwei Raten in Verzug, so wird die gesamte Vergütung sofort und in eins fällig.

§10 Vertragsverletzungen Wird dem Teilnehmer während des Kurses die SGB II/III-Förderung gestrichen (Abbruch des Kurses aus unwichtigem Grund), muss der Teilnehmer den vom Kostenträger nicht übernommenen Teil der Maßnahmekosten selbst tragen. Diese Zahlung muss spätestens 2 Wochen nach Abbruch an den Träger geleistet werden.

§11 Pflichten des Bildungsträgers Der Träger der Bildungsmaßnahme bzw. Seminars verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Bildungsziels notwendig sind, in erwachsengerechter Weise vermittelt werden.

§ 12 Höhere Gewalt
Für den Fall, dass die Campus am Harz GmbH die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, epidemische Lagen, Pandemie, kriegerische Auseinandersetzungen etc.)

§13 Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich: 1. an der Bildungsmaßnahme regelmäßig teilzunehmen, Kursbewertungsbögen auszufüllen und sich Klausuren und sonstigen Leistungskontrollen, ggf. einer Zwischen-/Abschlussprüfung, zu unterziehen; 2. beim Fernbleiben vom Unterricht den Maßnahmeträger zu unterrichten. Bei Krankheit ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich und selbstständig bei der Förderstelle einzureichen. 3. Störungen der Bildungsmaßnahme bzw. des Seminars zu unterlassen; 4. das Rauchen in den Räumen der Schule für Weiterbildung zu unterlassen, soweit es nicht in einzelnen Räumen ausdrücklich gestattet ist; 5. die Bestimmungen der jeweiligen Hausordnung zu beachten; 6. den Anweisungen der Bediensteten der Bildungseinrichtung und der Dozenten Folge zu leisten.

§14 Ausschluss Ein Teilnehmer kann von der weiteren Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme oder eines Seminars ausgeschlossen werden, wenn er beharrlich gegen seine Pflichten nach §13 verstößt.

§15 Hausordnung Soweit die Bildungsmaßnahmen in den Räumen des Campus durchgeführt werden, haben sich die Teilnehmer der Bildungsmaßnahme an die Hausordnung zu halten. Dies gilt auch in Verbindung mit anderen (angemieteten) Liegenschaften.

§16 Haftung 1. Die Campus am Harz GmbH haftet nicht für Personen- und Sachschäden des Teilnehmers bzw. im geringst zulässigen Umfang. Dies gilt nicht, soweit von der Campus am Harz GmbH zugunsten des Teilnehmers abgeschlossene Versicherungen für den Schaden eintreten. 2. Soweit vom Bildungsträger Veranstaltungen nicht in den Räumen des Campus durchgeführt werden, gilt Absatz 1 auch für Träger dieser Räume. 3. Gegen Unfälle ist der Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen der beruflichen Fortbildung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der Campus am Harz GmbH (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts, Nikolaus-Dürkopp-Str. 8, 33602 Bielefeld) versichert, soweit nicht eine andere gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. 4. Der Teilnehmer hat Personen- und Sachschäden unverzüglich zu melden.

§17 Teilnehmerzertifikat Der Maßnahmeträger stellt dem Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat aus.

§ 18 Widerrufsrecht
(1) Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Campus am Harz GmbH, Geschäftssitz: Bahnhofstraße 19,31188 Holle, Standort: Hohenroder Weg 47, 38259 Salzgitter-Hohenrode, Tel.: 05341/847 84 80, E-Mail: info@campus-am-harz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Zur Erklärung Ihres Widerrufs können sie folgendes

Widerrufsformularverwenden:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Campus am Harz GmbH, Geschäftssitz: Bahnhofstraße 19,31188 Holle, Standort: Hohenroder Weg 47, 38259 Salzgitter-Hohenrode, Tel.: 05341/847 84 80, E-Mail: info@campus-am-harz.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)
die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum (*)
Unzutreffendes streichen.

§19 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die von uns vermittelten Kenntnisse werden von ausgesuchten Dozenten nach erprobten Methoden und nach bestem Wissen präsentiert. Wir gewährleisten aber nicht, dass der Teilnehmer die Schulung erfolgreich abschließt und die anschließende Prüfung bei der jeweiligen besteht.

§ 20 Datenschutz
(1) Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden von uns ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert.
(2) Soweit über die gesetzlichen Erlaubnistatbestände hinaus eine Erhebung, Verarbeitung oder Speicherung personenbezogener Daten beabsichtigt ist, erfolgt diese nur bei Vorliegen einer gesonderten Einwilligung von Ihnen.
(3) Weiterführende Hinweise zum Datenschutz werden dem Kunden im Rahmen der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite (www.campus-am-harz.de) zur Verfügung gestellt.

§21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

(2) Sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Hildesheim. Dies gilt ebenso, wenn der Teilnehmer Kaufmann ist.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbeziehungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teils der Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgtem Zweck am nächsten kommt.

Accessibility Toolbar