Allgemeine Geschäftsbedingungen
Campus am Harz GmbH
Stand Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Bildungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Lehrgänge, Kurse und Seminare, die von der Campus am Harz GmbH angeboten und durchgeführt werden.
(2) Ergänzend gelten die jeweilige Kursbeschreibung, die Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung sowie gegebenenfalls individuell getroffene Vereinbarungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Teilnehmer im Sinne dieser AGB können Verbraucher und Unternehmer sein. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder Unternehmer gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss
(1) Vertragspartner ist die Campus am Harz GmbH.
(2) Die Darstellung von Bildungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen auf der Internetseite, in sozialen Medien, Broschüren, Informationsunterlagen oder sonstigen Veröffentlichungen stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(3) Bei einer Online-Anmeldung wählt der Teilnehmer die gewünschte Bildungsmaßnahme aus und gibt die für die Anmeldung erforderlichen Daten ein. Vor Abschluss des Bestellvorgangs werden dem Teilnehmer die für den Vertrag wesentlichen Informationen, insbesondere die ausgewählte Bildungsmaßnahme, der Lehrgangszeitraum und die Lehrgangsgebühr, angezeigt.
(4) Vor Abgabe seiner Vertragserklärung erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars sowie die Datenschutzinformationen einzusehen.
(5) Der Teilnehmer bestätigt vor Abschluss der Anmeldung gesondert die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung sowie die Einbeziehung und Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(6) Durch Betätigung der Schaltfläche „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Bildungsmaßnahme zu dem im Bestellvorgang ausgewiesenen Preis ab.
(7) Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung der Campus am Harz GmbH beim Teilnehmer zustande.
(8) Die Campus am Harz GmbH bestätigt dem Teilnehmer den Eingang seiner Anmeldung unverzüglich auf elektronischem Wege.
(9) Die Vertragsbestimmungen einschließlich der für den Vertrag geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer in einer speicherbaren Form zur Verfügung gestellt.
§ 3 Gegenstand und Zweck der Bildungsmaßnahme
(1) Inhalt und Umfang der jeweiligen Bildungsmaßnahme ergeben sich aus der Kursbeschreibung sowie der Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung.
(2) Ziel der Bildungsmaßnahme ist die Vermittlung der für den jeweiligen Lehrgang vorgesehenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
(3) Soweit die Bildungsmaßnahme auf eine externe Prüfung, insbesondere eine Meisterprüfung vor einer Handwerkskammer oder einer anderen zuständigen Prüfungsstelle, vorbereitet, ist diese Prüfung nicht Bestandteil der von der Campus am Harz GmbH geschuldeten Leistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Ein bestimmter Prüfungs- oder Lernerfolg wird nicht geschuldet.
§ 4 Dauer, Termine und Unterrichtsform
(1) Beginn, Dauer und voraussichtliches Ende der Bildungsmaßnahme ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung und/oder der Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung.
(2) Die Bildungsmaßnahmen können – abhängig von Art, Inhalt und praktischen Anforderungen des jeweiligen Lehrgangs – in Präsenz, als synchroner Live-Online-Unterricht oder in einer Kombination dieser Unterrichtsformen durchgeführt werden. Die für die jeweilige Bildungsmaßnahme vorgesehenen Unterrichtsformen sowie etwaige verpflichtende Präsenzanteile ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung und/oder der Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung.
(3) Live-Online-Unterricht findet zu festgelegten Unterrichtszeiten in Echtzeit, insbesondere über Videokonferenzsysteme (z. B. Zoom), statt. Aufzeichnungen oder zeitversetzt abrufbare Unterrichtseinheiten zur selbstständigen Bearbeitung sind grundsätzlich nicht Bestandteil der geschuldeten Unterrichtsleistung. Unterrichtsinhalte und Übungsaufgaben werden unter unmittelbarer Begleitung der eingesetzten Dozenten vermittelt und bearbeitet.
(4) Soweit einzelne praktische Unterrichtsinhalte, Übungen oder sonstige Bestandteile einer Bildungsmaßnahme eine Anwesenheit vor Ort erfordern, sind diese in Präsenz zu absolvieren.
(5) Stundenpläne und einzelne Unterrichtstermine können aus sachlichem Grund angepasst werden, soweit dies für den Teilnehmer zumutbar ist und der Gesamtcharakter sowie das Bildungsziel der Maßnahme dadurch nicht wesentlich verändert werden.
§ 5 Zugangs-, Teilnahme- und Prüfungsvoraussetzungen
(1) Der Teilnehmer ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, vor Vertragsschluss zu prüfen, ob er die persönlichen, fachlichen und gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme sowie für die Zulassung zu einer beabsichtigten externen Prüfung erfüllt.
(2) Die Campus am Harz GmbH unterstützt Interessenten auf Wunsch im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Einschätzung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Eine verbindliche Entscheidung über die Zulassung zu einer externen Prüfung trifft ausschließlich die jeweils zuständige Prüfungsstelle.
(4) Wird einem Teilnehmer die Prüfungszulassung aus Gründen versagt, die nicht von der Campus am Harz GmbH zu vertreten sind, berührt dies grundsätzlich nicht die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Lehrgangsgebühr.
(5) Zwingende gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.
§ 6 Durchführung, Dozenten, Unterrichtsort und Änderungen
(1) Die Campus am Harz GmbH ist berechtigt, aus sachlichem Grund Dozenten oder Lehrkräfte auszutauschen, sofern dadurch die Qualität und das Bildungsziel der Maßnahme nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(2) Zumutbare Änderungen einzelner Unterrichtstermine, Unterrichtsräume oder Unterrichtsformen bleiben vorbehalten, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.
(3) Über wesentliche Änderungen wird der Teilnehmer so frühzeitig wie möglich informiert.
(4) Kann eine bereits begonnene Bildungsmaßnahme aus einem wichtigen sachlichen Grund nicht wie vorgesehen fortgeführt werden, ist die Campus am Harz GmbH berechtigt, die Maßnahme, soweit für den Teilnehmer zumutbar, anzupassen, zu verschieben oder in einer anderen geeigneten Unterrichtsform fortzuführen. Ist eine Fortführung nicht möglich oder nicht zumutbar, kann die Bildungsmaßnahme abgebrochen werden.
(5) Im Falle eines endgültigen Abbruchs werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.
§ 7 Verbindlichkeit der Anmeldung, Stornierung und Nichtteilnahme
(1) Mit Zustandekommen des Vertrages ist die Anmeldung verbindlich. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß § 18 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
(2) Unabhängig von einem gesetzlichen Widerrufsrecht räumt die Campus am Harz GmbH dem Teilnehmer das vertragliche Recht ein, die Teilnahme bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten regulären Kursbeginn kostenfrei zu stornieren. Die Stornierung muss in Textform, insbesondere per E-Mail, gegenüber der Campus am Harz GmbH erklärt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang.
(3) Erfolgt die Stornierung später als vier Wochen vor dem vereinbarten Kursbeginn oder nimmt der Teilnehmer ohne fristgerechte Stornierung nicht an der Bildungsmaßnahme teil, ist eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 100 % der vereinbarten Lehrgangsgebühr zu zahlen. Die Pauschale berücksichtigt insbesondere, dass Lehrgangsplätze aufgrund der langfristigen zeitlichen Bindung der Teilnehmer, der begrenzten Teilnehmerzahl sowie der bereits erfolgten organisatorischen und personellen Planung kurzfristig regelmäßig nicht oder nur schwer anderweitig vergeben werden können. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Campus am Harz GmbH kein Schaden oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Lehrgangsplatzes werden auf die Entschädigung angerechnet.
(4) Die bloße Nichtteilnahme, das Nichterscheinen zum Kursbeginn, das Fernbleiben vom Unterricht oder die Nichtteilnahme an einem Informationsabend stellt keine Stornierung, Kündigung oder sonstige Beendigung des Lehrgangsvertrages dar.
(5) Vor Kursbeginn kann ein geeigneter Ersatzteilnehmer benannt werden. Übernimmt dieser den Lehrgangsplatz vollständig, entfällt die Stornierungsentschädigung entsprechend.
(6) Eine Erkrankung oder sonstige persönliche Verhinderung führt nicht automatisch zur kostenfreien Beendigung. Zwingende gesetzliche Rechte und das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
(7) Das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 18 bleibt unberührt.
§ 8 Verschiebung und Absage von Bildungsmaßnahmen
(1) Die Campus am Harz GmbH kann den Beginn einer Bildungsmaßnahme aus wichtigem sachlichem Grund verschieben, insbesondere bei unvorhersehbarem Ausfall einer erforderlichen Lehrkraft, unzureichender Teilnehmerzahl, behördlichen Maßnahmen, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, welche die planmäßige Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
(2) Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert.
(3) Ist die Teilnahme aufgrund einer erheblichen Verschiebung unzumutbar, stehen dem Teilnehmer die gesetzlichen Rechte zu.
(4) Bei endgültiger Absage werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
§ 9 Lehrgangsgebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Lehrgangsgebühr ergibt sich aus Kursbeschreibung, Bestellvorgang sowie Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung.
(2) Prüfungsgebühren externer Prüfungsstellen sind nur Bestandteil der Lehrgangsgebühr, wenn dies ausdrücklich angegeben bzw. vereinbart wurde.
(3) Die Lehrgangsgebühr ist zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig.
(4) Bei beantragter Förderung bleibt der Teilnehmer Vertragspartner und grundsätzlich zahlungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich eine unmittelbare Kostenübernahme durch einen Dritten vereinbart wurde.
(5) Förderantrag, ausstehende Bewilligung oder verspätete Auszahlung führen für sich allein nicht zur Aufhebung des Vertrages.
(6) Die Ablehnung, Kürzung, Rücknahme oder der Widerruf einer Förderung berührt die Zahlungspflicht des Teilnehmers grundsätzlich nicht, soweit die Campus am Harz GmbH den hierfür maßgeblichen Umstand nicht zu vertreten hat.
(7) Ratenzahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 10 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Teilnehmer in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Campus am Harz GmbH ist berechtigt, die durch den Zahlungsverzug entstandenen und gesetzlich ersatzfähigen Kosten geltend zu machen.
(3) Bei vereinbarter Ratenzahlung richten sich die Folgen nach der Ratenzahlungsvereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Pflichten der Campus am Harz GmbH
(1) Die Campus am Harz GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten Bildungsinhalte fachgerecht und unter Einsatz entsprechend geeigneter Lehrkräfte bzw. Dozenten zu vermitteln.
(2) Sie schafft die für die Durchführung erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen.
(3) Ein bestimmter Prüfungserfolg wird nicht geschuldet.
§ 12 Höhere Gewalt und sonstige nicht zu vertretende Ereignisse
(1) Kann eine Bildungsmaßnahme aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände vorübergehend nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, kann die Campus am Harz GmbH betroffene Unterrichtseinheiten, soweit zumutbar, verschieben, nachholen oder in einer anderen geeigneten Unterrichtsform durchführen.
(2) Als höhere Gewalt können insbesondere Naturereignisse, erhebliche Unwetter, behördliche Anordnungen, epidemische oder pandemische Ereignisse, Krieg, erhebliche Verkehrsstörungen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gelten.
(3) Die Teilnehmer werden über wesentliche Änderungen unverzüglich informiert.
(4) Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 13 Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich,
(1) regelmäßig und pünktlich an der Bildungsmaßnahme teilzunehmen und, soweit dies Bestandteil der Bildungsmaßnahme ist, an Leistungskontrollen, sowie Evaluationen bzw. Kursbewertungen mitzuwirken;
(2) die Campus am Harz GmbH bei einem Fernbleiben vom Unterricht unverzüglich über die Abwesenheit zu informieren. Soweit aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorgaben einer Förderstelle oder sonstiger berechtigter Anforderungen ein Nachweis über die Abwesenheit erforderlich ist, hat der Teilnehmer diesen selbstständig und fristgerecht bei der jeweils zuständigen Stelle einzureichen;
(3) erforderliche Unterlagen, Nachweise und Mitteilungen gegenüber Förderstellen, Behörden oder sonstigen zuständigen Stellen selbstständig, vollständig und fristgerecht einzureichen, soweit dies nicht ausdrücklich von der Campus am Harz GmbH übernommen wird;
(4) Störungen des Unterrichts und des ordnungsgemäßen Ablaufs der Bildungsmaßnahme zu unterlassen und sich gegenüber anderen Teilnehmern, Dozenten, Mitarbeitern und sonstigen auf dem Campus anwesenden Personen angemessen und respektvoll zu verhalten. Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind während des Unterrichts nur nach Absprache mit dem Dozenten erlaubt;
(5) die jeweils geltende Hausordnung sowie Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Brandschutzbestimmungen zu beachten;
(6) den angemessenen Anweisungen der Mitarbeiter, Dozenten und sonstigen von der Campus am Harz GmbH eingesetzten Personen Folge zu leisten, soweit diese der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme, der Sicherheit oder dem Schutz von Personen und Sachen dienen;
(7) zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterialien, Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge, Geräte, technische Einrichtungen und sonstiges Eigentum der Campus am Harz GmbH oder Dritter sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der erteilten Anweisungen zu benutzen;
(8) Zugangsdaten zu digitalen Unterrichtsangeboten, insbesondere zum Live-Online-Unterricht, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(9) Bild-, Ton- und Videoaufnahmen, Bildschirmaufzeichnungen, Screenshots oder sonstige Aufzeichnungen des Unterrichts oder von Unterrichtsinhalten ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Campus am Harz GmbH zu unterlassen. Weitergehende Rechte betroffener Personen bleiben unberührt.
§ 14 Ausschluss von der Bildungsmaßnahme
(1) Ein Teilnehmer kann bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen seine vertraglichen Pflichten nach vorheriger angemessener Abmahnung ausgeschlossen werden.
(2) Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein.
(3) Dies kann insbesondere bei erheblichen Unterrichtsstörungen, Gewalt, Bedrohungen, vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum oder vergleichbaren Pflichtverletzungen gelten.
(4) Führt eine vom Teilnehmer schuldhaft verursachte erhebliche Pflichtverletzung zu seinem berechtigten Ausschluss aus der Bildungsmaßnahme und zur außerordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Campus am Harz GmbH, bleibt der Teilnehmer grundsätzlich zur Zahlung der vereinbarten Lehrgangsgebühr in voller Höhe verpflichtet.
(5) Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach Beginn einer Bildungsmaßnahme eine Neu- oder Nachbesetzung des frei werdenden Lehrgangsplatzes grundsätzlich nicht möglich ist und der Lehrgangsplatz für den Teilnehmer verbindlich vorgehalten wurde.
(6) Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Campus am Harz GmbH durch die vorzeitige Beendigung kein Schaden oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den geschuldeten Betrag angerechnet.
(7) Weitergehende Schadensersatzansprüche der Campus am Harz GmbH bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
§ 15 Hausordnung und Nutzung der Einrichtungen
(1) Bei Präsenzveranstaltungen ist die jeweils geltende Hausordnung zu beachten.
(2) Dies gilt entsprechend für angemietete oder von Kooperationspartnern zur Verfügung gestellte Unterrichtsräume, Werkstätten und sonstige Einrichtungen.
(3) Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge und technische Einrichtungen dürfen nur entsprechend den Anweisungen benutzt werden.
§ 16 Haftung
(1) Die Campus am Harz GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung der Campus am Harz GmbH für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen, insbesondere Kleidung, Mobiltelefonen, Computern, Werkzeugen, Fahrzeugen oder sonstigen mitgebrachten Gegenständen, übernimmt die Campus am Harz GmbH keine Haftung, sofern der Schaden nicht von der Campus am Harz GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder auf der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Campus am Harz GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(6) Soweit für Teilnehmer einer Bildungsmaßnahme gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, richtet sich dieser nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Zuständigkeit des jeweiligen Unfallversicherungsträgers.
(7) Personen- und Sachschäden sowie Unfälle sind der Campus am Harz GmbH unverzüglich mitzuteilen.
§ 17 Teilnahmebescheinigungen und externe Prüfungen
(1) Nach Abschluss erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Teilnahmezertifikat, soweit vorgesehen und die Voraussetzungen erfüllt wurden.
(2) Externe Prüfungen werden von der jeweiligen Prüfungsstelle eigenverantwortlich durchgeführt.
(3) Zulassung, Durchführung, Bewertung und Bestehen obliegen ausschließlich der zuständigen Prüfungsstelle.
§ 18 Widerrufsrecht
(1) Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Campus am Harz GmbH
Geschäftssitz: Bahnhofstraße 19, 31188 Holle
Standort: Hohenroder Weg 47, 38259 Salzgitter-Hohenrode
Telefon: 05341 / 847 84 80
E-Mail: info@campus-am-harz.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel durch einen mit der Post versandten Brief oder per E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufserklärungen können an beide vorstehend genannten Anschriften gerichtet werden.
Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(3) Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie das folgende Formular verwenden und an uns übermitteln:
An:
Campus am Harz GmbH
Bahnhofstraße 19
31188 Holle
oder
Campus am Harz GmbH
Hohenroder Weg 47
38259 Salzgitter-Hohenrode
E-Mail: info@campus-am-harz.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Gebucht am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen.
Der Widerruf kann außerdem über die auf der Internetseite der Campus am Harz GmbH bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion erklärt werden. Bei Nutzung dieser Funktion wird der Eingang der Widerrufserklärung dem Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bestätigt.
§ 19 Gewährleistung und Urheberrecht
(1) Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die von uns vermittelten Kenntnisse werden von ausgesuchten Dozenten nach erprobten Methoden und nach bestem Wissen präsentiert. Ein bestimmter Lern-, Ausbildungs- oder Prüfungserfolg wird nicht geschuldet. Insbesondere übernimmt die Campus am Harz GmbH keine Gewähr dafür, dass der Teilnehmer eine externe Prüfung besteht.
(3) Unterrichtsmaterialien, Skripte, Präsentationen, digitale Inhalte und sonstige Lernmaterialien dürfen ausschließlich für persönliche Unterrichts- und Lernzwecke verwendet werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Unberechtigte Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung ist nicht gestattet.
(5) Persönliche Zugangsdaten für den Live-Online-Unterricht oder vergleichbare digitale Unterrichtsangebote dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(6) Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt. Dies gilt entsprechend für im Live-Online-Unterricht bereitgestellte oder besprochene Unterlagen und Inhalte.
(7) Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sowie Screenshots, Bildschirmaufzeichnungen oder sonstige Aufzeichnungen des Präsenzunterrichts, des Live-Online-Unterrichts, von Präsentationen, Unterrichtsmaterialien, Bildschirminhalten oder sonstigen im Rahmen der Bildungsmaßnahme bereitgestellten oder dargestellten Inhalten sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Campus am Harz GmbH nicht gestattet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufzeichnungen ausschließlich für private Zwecke oder zur Weitergabe an Dritte angefertigt werden.
(8) Soweit auf einer Aufnahme andere Teilnehmer, Dozenten, Mitarbeiter oder sonstige Personen erkennbar oder deren Äußerungen hörbar sind, bleiben deren Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber- und sonstige Rechte zusätzlich unberührt.
(9) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung solcher Aufzeichnungen oder Screenshots ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Campus am Harz GmbH ebenfalls nicht gestattet, soweit nicht eine Nutzung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig ist.
§ 20 Datenschutz
(1) Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden von uns ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert.
(2) Soweit über die gesetzlichen Erlaubnistatbestände hinaus eine Erhebung, Verarbeitung oder Speicherung personenbezogener Daten beabsichtigt ist, erfolgt diese nur bei Vorliegen einer gesonderten Einwilligung von Ihnen.
(3) Weiterführende Hinweise zum Datenschutz werden dem Kunden im Rahmen der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite (www.campus-am-harz.de) zur Verfügung gestellt.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht
Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Campus am Harz GmbH und dem Teilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Teilnehmer Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
(2) Gerichtsstand
Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Campus am Harz GmbH.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die gerichtliche Zuständigkeit.
(3) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Soweit eine Bestimmung unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
